Gesetzesentwurf zur Änderung des LFGB: Es geht um unsere Gesundheit!
Eine geplante Gesetzesänderung hat die Nahrungsergänzungsmittel im Visier.
Klammheimlich soll jetzt mitten in der Sommerpause ein Gesetz geändert werden, das viele Nahrungsergänzungsmittel vom Markt verschwinden lassen könnte. Fachanwälte und Ansprechpartner der entsprechenden Verbände sind im Urlaub und die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab. Helfen Sie mit und protestieren Sie gegen die geplante Gesetzesänderung, die uns allen die Möglichkeit zur selbstverantwortlichen Gesundheitsvorsorge nehmen will. Am Ende des Textes finden Sie eine Email-Verteiler-Liste mit den Adressen der Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien.
Gesetzesänderungen während der Urlaubszeit?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-und Futtermittelgesetzbuch) vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die Verkehrsfähigkeit von insbesondere innovativen Nahrungsergänzungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln, einzuschränken. In einer Nacht- und Nebelaktion will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diese Gesetzesänderung durchziehen, die zur Folge hätte, dass Energy Drinks, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr – wie bisher – als Lebensmittel, sondern als Lebensmittelzusatzstoffe betrachtet würden.
Die Konsequenz wäre, dass für jedes einzelne Produkt, das zu einer dieser drei Gruppen gehört, eine kostspielige und aufwändige Zulassung beantragt werden müsste, was sich – im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel – der Großteil der Hersteller schlicht nicht leisten könnte.
Die meisten – insbesondere die natürlichen – Nahrungsergänzungsmittel würden von der Bildfläche verschwinden und neue hilfreiche Produkte könnten gar nicht erst eingeführt werden. Profiteure der ganzen Aktion wären die großen Pharmaunternehmen, die mit der Finanzierung der Zulassungskosten keine Probleme hätten und dann mit ihren synthetischen Nahrungsergänzungsmitteln den Markt beherrschten – zum großen Nachteil der Verbraucher.
Ob nun manch ein Energy Drink, der in der Hauptsache aus Süßstoffen und Zucker besteht, für die Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar ist, mag dahingestellt bleiben. Hochwertige und natürliche Nahrungsergänzungsmittel jedoch leisten einen unentbehrlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und können kaum durch ernährungstechnische Maßnahmen und noch weniger durch die synthetischen Nahrungsergänzungsmittel der Pharmaindustrie ersetzt werden.
Unzureichende Vitalstoffe in der Nahrung
Multinationale Pharmakonzerne sorgten in den letzten Jahrzehnten mit ihren synthetischen Düngemitteln und giftigen Insektenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel dafür, dass einst fruchtbare Böden immer ärmer an Spurenelementen und Mineralstoffen wurden. Gleichzeitig schufen sie mit patentierten Hybridzüchtungen schwache Pflanzen, die ohne Kunstdünger und giftige Spritzmittel kaum noch gedeihen können.
Im Vergleich zu alten robusten Sorten, sehen diese Pflanzen und Früchte zwar perfekt aus, reifen alle zur gleichen Zeit, sind daher leicht maschinell zu ernten und können auch wirklich lange unveränderlich im Supermarktregal liegen, aber leider liefern sie wenig Geschmack und was noch schlimmer ist: nur noch einen Bruchteil jener Mineralien und Vitalstoffe, die noch vor zwanzig Jahren in unseren Lebensmitteln steckten.
Vergleiche von Messungen aus den Jahren 1985 und 2002 beispielsweise zeigen, dass in diesem Zeitraum der Gehalt an Calcium in Brokkoli um 73 Prozent abnahm, der von Folsäure um 62 Prozent und der von Magnesium um 55 Prozent. Äpfel enthielten vor acht Jahren 60 Prozent weniger Vitamin C als im Jahre 1985 und Erdbeeren hatten sogar knapp 90 Prozent ihres ursprünglichen Vitamin-C-Gehaltes verloren. Möhren lieferten 75 Prozent weniger Magnesium und Bohnen 77 Prozent weniger Vitamin B 6. Kartoffeln hatten seit 1985 78 Prozent an Calcium und 48 Prozent an Magnesium verloren.
Wenn offizielle „Gesundheitsexperten“ an ihrer Kompetenz zweifeln lassen
Die Aussage der Behörden und ihrer sog. Gesundheitsexperten, dass „Nahrungsergänzungsmittel für Menschen, die sich normal ernährten, überflüssig seien“, klingt angesichts dieser Zahlen vollkommen unglaubwürdig. Gerade eine sog. „normale Ernährung“ enthält unter anderem vitalstoffarme, stark verarbeitete Fertiggerichte, Backwaren aus vitalstoffarmen Auszugsmehlen, Fleisch von Tieren aus Massentierhaltung, verarbeitete und daher gesundheitlich bedenkliche Milchprodukte sowie eine nicht zu verachtende Menge zuckerreicher Süßigkeiten.
Durch eine solche Ernährung aber wird der Organismus eher mit Stoffwechselgiften belastet als mit Vitalstoffen versorgt, so dass insbesondere bei einer „normalen“ Ernährung eine Nahrungsmittelergänzung dringend nötig wäre. Diese offensichtliche Notwendigkeit mit „überflüssig“ abzutun, lässt entweder an der Kompetenz oder aber an den ehrwürdigen Zielen der offiziellen Gesundheitsexperten stark zweifeln.
Gesunde Lebensmittel erhalten die Gesundheit
Die logische Folge der sinkenden Nähr- und Vitalstoffgehalte unserer Nahrung – gerade auch durch die mittlerweile starke industrielle Verarbeitung der Lebensmittel – ist, dass die Menschen trotz gefüllter Bäuche unter einem gravierenden Vitalstoffmangel leiden, der sich oft jahrzehntelang kaum bemerkbar macht, dann jedoch zu vielen unterschiedlichen Symptomen führen kann, die schließlich in den meisten Fällen als unerklärliche chronische Erkrankungen oder aber als Alterserscheinungen diagnostiziert werden – auch dann, wenn der Patient erst vierzig oder jünger ist.
Doch glücklicherweise verbreitet sich die Botschaft immer mehr, dass die heute übliche Mangelernährung eine der Hauptursachen vieler – insbesondere chronischer – Erkrankungen und Beschwerden ist. Viele Menschen haben deshalb selbstverantwortlich damit begonnen, zusätzliche Lebensmittel einzunehmen, um die Mängel der täglichen Nahrung erfolgreich zu kompensieren und trotz verarmter Böden, vitalstoffarmer Kulturpflanzen und stark verarbeiteter Nahrungsmittel dennoch gesund, fit und leistungsstark zu bleiben.
Wer profitiert von den Änderungen?
Wenn jetzt aber plötzlich den Menschen der Zugang zu gerade diesen hilfreichen Nahrungsergänzungsmitteln mit Hilfe unauffälliger Gesetzesänderungen mitten in der Sommerpause erschwert oder gar unzugänglich gemacht werden soll, wenn von dieser Aktion dann ganz offensichtlich niemand anderes profitiert als jene multinationalen Konzerne, deren Produkte und Aktivitäten überhaupt erst zum aktuellen miserablen Gesundheitszustand der Bevölkerung geführt haben, dann könnte man tatsächlich in Versuchung geraten, den offiziellen Grund der geplanten Gesetzesänderung (Sicherstellung des sog. vorbeugenden Verbraucherschutzes) ein wenig anzuzweifeln.
Die geplante Gesetzesänderung
Geändert werden soll nur eine winzige Kleinigkeit des § 2 Abs. 3 des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Eine Kleinigkeit mit für viele Menschen verheerenden Folgen: Nahrungsergänzungsmittel sollen künftig nicht mehr – wie bisher – als Lebensmittel im Sinne § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 LFGB gewertet werden sondern als Lebensmittelzusatzstoffe.
Bisher mussten Nahrungsergänzungsmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften (z. B. bzgl. Hygiene, Kennzeichnung, etc.) entsprechen, konnten aber ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
Allerdings war der Hersteller (oder Importeur) eines Nahrungsergänzungsmittels dazu verpflichtet, das betreffende Produkt vor dem ersten Inverkehrbringen dem BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zu melden. Das BVL wiederum übermittelte diese Meldung dann dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden.
Zulassungsverfahren für Lebensmittel?
Das aber genügt dem BMELV jetzt nicht mehr. Am 25.7.2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, nach dem ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen (OPC) als charakteristische Zutat eines im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer solchen vorherigen Zulassung bedürfe, wie das bei einem Lebensmittelzusatzstoff (nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erster Halbsatz des LFGB) der Fall gewesen wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei dieser Entscheidung lediglich konsequent die europäische Lebensmittelbasis-Verordnung umgesetzt. Das BMELV will sich damit aber nicht abfinden. Es möchte weitere nahrungsergänzungsmittelfreundliche Urteile dieser Art vermeiden und angeblich „im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“ dafür sorgen, „dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen“.
Nahrungsergänzungsmittel sollen also künftig – ähnlich wie Lebensmittelzusatzstoffe – erst nach aufwändigen und kostenintensiven Zulassungsverfahren genehmigt werden dürfen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das sich kaum ein anderer mehr als die großen multinationalen Pharmakonzerne leisten kann.
Dr. Jürgen Reimann, Fachapotheker und Sachverständiger gibt außerdem zu bedenken:
„Unabhängig davon stellt die Maßnahme einen Affront gegen die europäischen Lebensmittel-Rechts-Bestimmungen dar. Eine derartig weitgehende Regelung ist nur EG-konform und nicht im nationalen Alleingang möglich. Es kann außerdem nicht Aufgabe und Ziel des BMELV sein, seriöse Firmen aus Deutschland zu vertreiben und den grauen Internethandel zu fördern, denn dies wird die Konsequenz sein.“
Seit Januar: Beschränkung der erlaubten Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen
Nahrungsergänzungsmittel stellten bisher für alle Menschen eine hervorragende Möglichkeit dar, Nähr- oder Vitalstoffdefizite auf einfache Art und Weise zu beheben und sich damit eigenverantwortlich um den Erhalt ihrer Fitness und Gesundheit zu kümmern. Offenbar ist der Gesetzgeber aber bemüht, die eigenverantwortlichen Vorsorgemöglichkeiten gesundheitsbewusster Menschen immer weiter einzuschränken.
Bereits am 1. Januar diesen Jahres trat ein Gesetz in Kraft, das die Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festlegte – angeblich, um die Menschheit vor bedenklichen Überdosierungen zu bewahren.
Wer schützt vor wirklich schädlichen Produkten?
Seltsamerweise schert sich niemand um all die Millionen Produkte, die freiverkäuflich in den Supermarktregalen liegen und all das enthalten, was die Menschen WIRKLICH krank macht. Warum wird der Einsatz von bekanntermaßen die Gesundheit beeinträchtigenden Auszugsmehlen nicht beschränkt?
Warum dürfen wir ganz nach Lust und Laune Salz in unser Essen streuen, das – ganz offiziell – mit hochgiftigen Fluor- und Jod-Verbindungen versehen wurde? Warum gibt es keine gesetzlich geregelte (ernstzunehmende) Höchstdosis von Zucker in Getränken und Lebensmitteln?
Nicht einmal für Lebensmittel, die explizit für Babys und Kinder hergestellt werden, gibt es diesbezügliche Regelungen oder Einschränkungen. DAS aber wäre echter vorbeugender Verbraucherschutz! Denn Zucker ist bekanntlich völlig frei von nützlichen Nähr- und Vitalstoffen und gilt gleichzeitig als äußerst bedenklich für die menschliche Gesundheit. Trotzdem darf er bedenkenlos in Getränken, Milchprodukten, Süßigkeiten, Backwaren etc. verwendet werden, also in Produkten, die von jedermann täglich in unbegrenzten Mengen konsumiert werden können.
Geplante Gesetzesänderung bedroht die Existenz vieler Nahrungsergänzungsmittel
Nur wenige Monate nachdem das Vitamin- und Mineralstoffgesetz in Kraft trat, ist jetzt das nächste Gesetz in Planung und wieder soll die Verfügbarkeit wichtiger Nähr- und Vitalstoffe weiter eingeschränkt werden. Diesmal geht es nicht mehr um die Dosierung von Inhaltsstoffen, sondern gleich um die weitere Existenz vieler Nahrungsergänzungsmittel, also jener Produkte, die bislang so vielen Menschen zu mehr Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden verholfen haben.
Machen Sie mit!
Nahrungsergänzungsmittel stellen für annähernd 36 Millionen gesundheitsbewusste deutsche Bürger ein wichtiger Bestandteil ihrer persönlichen Gesundheitsvorsorge dar. Gesetze, die notgedrungen zum Verschwinden vieler hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel führen würden, sind dem Allgemeinwohl daher nicht dienlich und müssen verhindert werden. Helfen Sie mit!
Suchen Sie das Gespräch mit den politischen Parteien und Ihren Abgeordneten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene. Machen Sie darauf aufmerksam, dass das BMELV sich mit dieser geplanten Gesetzesänderung über die Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegsetzen möchte, dass die Gesetzesänderung außerdem einem deutschen Alleingang gleichkäme. Sie hat keine EU-Verordnung zur Grundlage und verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. Dieser Gesetzentwurf gegen die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der in der Zwischenzeit in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen festgestellt hat, dass sämtliche pauschale, nicht auf den Einzelfall abstellende Verbotsvorbehalte, die den freien Warenverkehr behindern, unverhältnismäßig und damit europarechtswidrig sind. Hierzu ist z. B. auf die Rechtsprechung des EuGH in seinem Urteil vom 05. März 2009 (Rs. C-88/07) zu verweisen.
Die geplante Gesetzesänderung ist eine Zumutung für jeden mündigen und eigenverantwortlichen Menschen, der seine Gesundheit gerne selbst in die Hand nehmen und dazu hochwertige naturbelassene Nahrungsergänzungsmittel nutzen möchte.